Familienrecht

Das Familienrecht ist ebenfalls ein Teilgebiet des Zivilrechtes.
Es regelt die Rechtsverhältnisse der durch:

  • Ehe
  • Lebenspartnerschaft
  • Familie und
  • Verwandtschaft verbundene Personen,

insbesondere

  • die Eheschließung und den Ehevertrag
  • die Trennung und Scheidung
  • den Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
  • den Zugewinn
  • das Kindschaftsrecht
  • Abstammung des Kindes
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Namensgebung
  • den Verwandtenunterhalt und
  •  die häusliche Gewalt.

In familienrechtlichen Angelegenheiten bestehen zumeist emotionale Konflikte zwischen den beteiligten Personen in nicht unerheblichem Ausmaß. Wir verstehen es als Berufung die Konflikte in den bestehenden Rechtsbeziehungen kompetent aber auch d mit Einfühlungsvermögen zu lösen.