Insolvenzrecht

Das deutsche Insolvenzrecht gibt jedem Bürger die Möglichkeit über ein Insolvenzverfahren die Schuldenfreiheit innerhalb von 6 Jahren wieder zu erlangen.

Haben Sie Schulden und können jene nicht mehr bezahlen?

Dann haben auch Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz über ihr Vermögen beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.

Voraussetzung ist die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens. Ziel des Verfahrens ist, eine Einigung mit allen Gläubigern zu erzielen. Ein  Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz wäre nach einer erzielten Einigung nicht mehr notwendig. Sie hätten keine Schulden mehr. Scheitert jedoch das Schuldenbereinigungsverfahren erhalten Sie von uns eine entsprechende Bescheinigung, die dem Antrag auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz über Ihr Vermögen beigefügt sein muss.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Seit 10 Jahren führen wir außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durch. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Lösung!