Strafrecht

Bestimmte Verhaltensweisen seiner Bevölkerung duldet der Staat nicht, da sie das Zusammenleben in der Gemeinschaft gefährden. Sie sind daher verboten und werden unter Strafe gestellt. So gehören zu den strafbaren Verhalten, die als Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt werden, u.a. die Körperverletzung, der Diebstahl und der Betrug, aber auch schwerere Delikte, wie Erpressung, Raub, Totschlag und Mord. Geschützt werden durch das Strafrecht also das Leben, das Eigentum und die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens.

Strafen können je nach Schwere des Vergehens von einer Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe reichen. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können auch mit einem Fahrverbot geahndet werden.

Sollten Sie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft kontaktiert werden, empfehlen wir, sich anwaltliche Hilfe zu nehmen. Gern helfen wir Ihnen und stehen Ihnen in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Seite. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.